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   BPatG, 15.03.2007 - 2 Ni 19/05   

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BPatG, 15.03.2007 - 2 Ni 19/05 (https://dejure.org/2007,34777)
BPatG, Entscheidung vom 15.03.2007 - 2 Ni 19/05 (https://dejure.org/2007,34777)
BPatG, Entscheidung vom 15. März 2007 - 2 Ni 19/05 (https://dejure.org/2007,34777)
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  • BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00

    "blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren;

    Auszug aus BPatG, 15.03.2007 - 2 Ni 19/05
    Die Angaben, die der Fachmann zur Ausführung der geschützten Erfindung benötigt, müssen nämlich nicht im Patentanspruch enthalten sein, vielmehr genügt es, wenn sie sich aus dem Inhalt der Patentunterlagen insgesamt ergeben (vgl. hierzu BGH GRUR 2003, 223 Leitsatz, 225 li. Sp. - "Kupplungsvorrichtung II" m. w. Nachw.; BGH GRUR 2004, 47, 48 re. Sp. - "blasenfreie Gummibahn" m. w. Nachw.).
  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

    Auszug aus BPatG, 15.03.2007 - 2 Ni 19/05
    Die Begriffe in den Patentansprüchen sind nämlich so zu deuten, wie sie der angesprochene Fachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift unter Berücksichtigung der in ihr objektiv offenbarten Lösung versteht (BGH GRUR 2001, 232 Leitsatz i. V. m. 233 re. Sp. le, Abs. - "Brieflocher"), wobei nicht die sprachliche oder logischwissenschaftliche Bestimmung der in der Patentschrift verwendeten Begriffe entscheidend ist, sondern das Verständnis des unbefangenen Fachmanns und der sich für diesen aus der Patentschrift ergebende Begriffsinhalt (BGH Mitt. 1999, 304, Leitsätze 1 und 2 - "Spannschraube").
  • BGH, 02.12.1980 - X ZR 16/79

    Anmeldung eines Patents - Vertrieb eines Mähdreschers - Vorliegen einer

    Auszug aus BPatG, 15.03.2007 - 2 Ni 19/05
    Zudem impliziert die Zweckangabe im Patentanspruch 1 des Streitpatents, wonach es sich um eine Werbebande für den Rand eines Sportstätten-Spielfeldes handelt, eine vorgeschriebene Höhenbeschränkung, d. h. eine besondere räumlichkörperliche Ausbildung (vgl. hierzu BGH GRUR 1981, 259, 260 re. Sp. - "Heuwerbungsmaschine II"), die bei Markisen grundsätzlich fehlt.
  • BGH, 01.10.2002 - X ZR 112/99

    "Kupplungsvorrichtung II"; Anforderungen an die Darstellung der Erfindung

    Auszug aus BPatG, 15.03.2007 - 2 Ni 19/05
    Die Angaben, die der Fachmann zur Ausführung der geschützten Erfindung benötigt, müssen nämlich nicht im Patentanspruch enthalten sein, vielmehr genügt es, wenn sie sich aus dem Inhalt der Patentunterlagen insgesamt ergeben (vgl. hierzu BGH GRUR 2003, 223 Leitsatz, 225 li. Sp. - "Kupplungsvorrichtung II" m. w. Nachw.; BGH GRUR 2004, 47, 48 re. Sp. - "blasenfreie Gummibahn" m. w. Nachw.).
  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus BPatG, 15.03.2007 - 2 Ni 19/05
    Letzteres steht auch im Einklang mit den Ausführungsbeispielen und sonstigen Angaben in der Beschreibung, die zur Erläuterung des Patentanspruchs heranzuziehen ist (vgl. BGH GRUR 1986, 803, 805 li. Sp. Abs. 2 - "Formstein").
  • BGH, 19.10.1971 - X ZR 34/68

    Rückwirkende Vernichtung von Patenten - Inhalt der Streitpatentschrift -

    Auszug aus BPatG, 15.03.2007 - 2 Ni 19/05
    Soweit die Klägerin im Patentanspruch 1 des Streitpatents nähere Angaben darüber vermisst, wie die Werbebande in Bezug auf ihre Längserstreckung konvex gekrümmt sein muss, um aus entfernter und insbesondere erhöhter Position betrachtet eine dreidimensionale räumliche Wirkung zu erzielen, ist dies nicht geeignet, die Ausführbarkeit der Erfindung in Frage zu stellen, da im Patentanspruch die Angabe der entscheidenden Richtung genügt, wenn nur die konkreten Einzelheiten den beschriebenen Ausführungsbeispielen zu entnehmen sind (BGH GRUR 1968, 311, 313 li Sp. - "Garmachverfahren"; BGH GRUR 1972, 704, Leitsatz 1, 705 re Sp. vorl. Abs. - "Wasser-Aufbereitung" m. w. Nachw.).
  • BGH, 21.12.1967 - Ia ZB 14/66

    Verfahren zum Garmachen von Lebensmitteln - Anmeldung eines Patents - Technischer

    Auszug aus BPatG, 15.03.2007 - 2 Ni 19/05
    Soweit die Klägerin im Patentanspruch 1 des Streitpatents nähere Angaben darüber vermisst, wie die Werbebande in Bezug auf ihre Längserstreckung konvex gekrümmt sein muss, um aus entfernter und insbesondere erhöhter Position betrachtet eine dreidimensionale räumliche Wirkung zu erzielen, ist dies nicht geeignet, die Ausführbarkeit der Erfindung in Frage zu stellen, da im Patentanspruch die Angabe der entscheidenden Richtung genügt, wenn nur die konkreten Einzelheiten den beschriebenen Ausführungsbeispielen zu entnehmen sind (BGH GRUR 1968, 311, 313 li Sp. - "Garmachverfahren"; BGH GRUR 1972, 704, Leitsatz 1, 705 re Sp. vorl. Abs. - "Wasser-Aufbereitung" m. w. Nachw.).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BPatG, 15.03.2007 - 2 Ni 19/05
    Die Begriffe in den Patentansprüchen sind nämlich so zu deuten, wie sie der angesprochene Fachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift unter Berücksichtigung der in ihr objektiv offenbarten Lösung versteht (BGH GRUR 2001, 232 Leitsatz i. V. m. 233 re. Sp. le, Abs. - "Brieflocher"), wobei nicht die sprachliche oder logischwissenschaftliche Bestimmung der in der Patentschrift verwendeten Begriffe entscheidend ist, sondern das Verständnis des unbefangenen Fachmanns und der sich für diesen aus der Patentschrift ergebende Begriffsinhalt (BGH Mitt. 1999, 304, Leitsätze 1 und 2 - "Spannschraube").
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